Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SSV-Kroschke GmbH (nachfolgend „SSV-Kroschke“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SSV-Kroschke mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von SSV-Kroschke angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder die Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SSV-Kroschke ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SSV-Kroschke ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SSV-Kroschke auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Ihre Geschäftsbedingungen oder die eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer. Für Verbraucher finden unsere AGB für Privatkunden Anwendung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von SSV-Kroschke sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für unsere Darstellungen im Onlineshop und Katalog. Bestellungen und Aufträge kann SSV-Kroschke innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Im Onlineshop können Sie aus dem Sortiment Produkte auswählen und diese zunächst unverbindlich in den sogenannten „Warenkorb“ legen. Vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung können Sie Ihre Eingaben jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb befindlichen Produkte ab.

(3) Bei einer Bestellung im Onlineshop wird Ihnen SSV-Kroschke daraufhin eine automatische Bestellübersicht per Mail zusenden, in welcher Ihre Bestellung nochmal aufgeführt wird. Sie haben über die Funktion „drucken“ die Möglichkeit zum Ausdrucken. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass der Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die automatische Bestellübersicht dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch SSV-Kroschke zustande, die mit einer gesonderten E-Mail oder mit Versand der Ware erfolgt.

(4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen SSV-Kroschkes vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(5) Angaben SSV-Kroschkes zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6) SSV-Kroschke behält das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung SSV-Kroschkes weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sie haben auf Verlangen SSV-Kroschkes diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und gelten für den jeweils aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang zzgl. Versandkosten. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Zoll bei Exportlieferungen sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Sie erfolgt per Vorkasse oder über PayPal / PayPal Express, Amazon Payments oder per Sofortüberweisung. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in einer separaten E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Bei Zahlungsabwicklung über PayPal ist es nicht erforderlich, sich bei PayPal zu registrieren oder ein Konto zu führen. PayPal bietet auch für die einmalige Zahlungsabwicklung verschiedene Optionen wie Bankeinzug oder die Zahlung per Kreditkarte.

(3) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei SSV-Kroschke. Leisten Sie bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist. Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) SSV-Kroschke ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn SSV-Kroschke nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SSV-Kroschke durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

(6) Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(7) Ihnen bei Rücksendungen zustehende (Teil-) Rückerstattungen werden Ihnen über das gleiche Zahlungsmittel rückabgewickelt, über das originär die Zahlung erfolgte.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferzeiten sind unter den Artikeln im Online-Shop aufgeführt.

(2) Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten. Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.

(3) Wir liefern grundsätzlich auf dem Versandweg, jedoch nicht an Packstationen. Eine Selbstabholung der Ware ist an unserem Standort Hellwigstraße 2, 99848 Wutha-Farnroda, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:00-17:00 Uhr, außer an Feiertagen. Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Stunden vor Ihrer Abholung, damit die Ware bereitgestellt werden kann.

(4) Sollten Sie Ihren vertraglichen Pflichten SSV-Kroschke gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist entsprechend. Die Rechte aus Verzug bleiben unberührt.

(5) SSV-Kroschke haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, neue oder andauernde Pandemien und Epidemien, Virusvarianten) verursacht worden sind, die SSV-Kroschke nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SSV-Kroschke die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SSV-Kroschke zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber SSV-Kroschke vom Vertrag zurücktreten. Die Umstände sind von Ihnen darzulegen.

§ 5 Sonderanfertigungen

(1) Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind im Onlineshop oder unter Angabe aller Details über unseren Kundenservice per E-Mail an info@ssv-kroschke.de zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von SSV-Kroschke nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

(2) Wir schließen jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe auf erstes Anfordern frei.

(3) Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithografien, Stanzwerkzeuge, Digitalisierungen, Dateien und ähnliches bleiben, auch wenn Sie Ihnen gesondert berechnet werden, Eigentum von SSV-Kroschke und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Filme, Digitalisierungen oder ähnliches länger als 6 Monate aufzubewahren.

§ 6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wutha-Farnroda, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet SSV-Kroschke auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von SSV-Kroschke.

(3) Die Gefahr für Transportschäden, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung aus jedwedem Grund geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SSV-Kroschke noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und SSV-Kroschke Ihnen dies angezeigt hat.

(4) Die Sendung wird von SSV-Kroschke nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

• die Lieferung und, sofern SSV-Kroschke auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

• SSV-Kroschke Sie unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 6 (5) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

• seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder Sie mit der Nutzung der Kaufsache begonnen haben (zB die gelieferte Anlage in Betrieb genommen haben) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und

• Sie die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines SSV-Kroschke angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 7 Reparaturleistungen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. Die Reparatur erstreckt sich nur auf den angezeigten Mangel/die angezeigte Beschreibung des Mangels. Erkennt SSV-Kroschke bei Durchführung der Reparatur, dass über die Beschreibung des Mangels hinaus weitere reparaturbedürftige Mängel am Reparaturgegenstand vorhanden sind, die zu einer Erhöhung des Reparaturumfanges um mehr als 10 % des ursprünglichen Reparaturumfangs führen, so haben wird der Kunde vor Durchführung dieser weiteren Reparatur hiervon schriftlich unterrichtet.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur einschließlich Aufgabe des Gerätes zum Versand innerhalb von 5 – 7 Tagen nach Zugang des zu reparierenden Gerätes (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns).

(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 14 von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 8 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Für Reparaturleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate nach Abnahme.

(2) Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit, können Sie Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(3) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen SSV-Kroschkes oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(4) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren. Insbesondere sind Angaben in Katalogen (bzw. im Online-Shop), Preislisten oder sonstigen Ihnen von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen.

(5) Auf Verlangen SSV-Kroschkes ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an SSV-Kroschke zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet SSV-Kroschke die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(6) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden SSV-Kroschkes, können Sie unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(7) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die SSV-Kroschke aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird SSV-Kroschke nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Ihre Rechnung geltend machen oder an Sie abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen SSV-Kroschke bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche gegen SSV-Kroschke gehemmt.

(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne Zustimmung SSV-Kroschkes den Liefergegenstand ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(9) Eine im Einzelfall mit Ihnen vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

(10) Verschleißteile, die bei Abnahme der Reparaturleistung mangelfrei sind, deren Lebensdauer jedoch kürzer als die in § 8 Abs. (1) geregelte Verjährungsfrist ist, sind wegen dieser kürzeren Lebensdauer nicht mangelhaft und stellen daher auch wegen ihrer kürzeren Lebensdauer keine mangelhafte Reparatur dar.

(11) Die erfolglose Reparatur stellt keinen Mangel dar, wenn SSV-Kroschke trotz sach- und fachgerechter Durchführung der Reparatur die Mangelursache nicht auffinden können und/oder die Reparatur wegen nicht vorhandener und/oder von uns auch nicht beschaffbarer Ersatzteile nicht durchgeführt werden kann und/oder eine notwendige Erweiterung des Reparaturauftrages durch den Kunden nicht erfolgt und die vorstehenden Sachverhalte bei Annahme des Reparaturauftrages nicht erkennbar waren.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens  

(1) Die Haftung SSV-Kroschkes auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt soweit dies zulässig ist.

(2) SSV-Kroschke haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Personals oder den Schutz von Ihrem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit SSV-Kroschke gem. § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die SSV-Kroschke bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht SSV-Kroschkes für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen SSV-Kroschkes.

(6) Soweit SSV-Kroschke technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von SSV-Kroschke geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung SSV-Kroschkes wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Schutzrechte

(1) SSV-Kroschke steht nach Maßgabe dieses § 10 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird SSV-Kroschke nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder Ihnen durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt SSV-Kroschke dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, sind Sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verletzungen durch Sonderanfertigungen gilt § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend.

(3) Bei Rechtsverletzungen durch von SSV-Kroschke gelieferte Produkte anderer Hersteller wird SSV-Kroschke nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Ihre Rechnung geltend machen oder an Sie abtreten. Ansprüche gegen SSV-Kroschke bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) SSV-Kroschke behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben bis zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

(2) Wenn Sie die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verbinden, vermischen oder diese verarbeiten, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung bzw. Vermischung oder Verarbeitung. Ist Ihre Sache als Hauptsache anzusehen, so haben Sie uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde SSV-Kroschke unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

§ 12 Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung. Diese steht Ihnen unter https://www.ssv-kroschke.de/datenschutz zur Verfügung.

§ 13 Verhaltenskodex

Es gilt unser Verhaltenskodex, abrufbar unter https://www.ssv-kroschke.de/agb.

§ 14 Rückgabe

(1) Bei Standardartikeln haben Sie ein Rückgaberecht von 28 Tagen ab Anlieferung. Dies gilt für alle Artikel, die im verkaufsfähigen Zustand und originalverpackt bei uns eintreffen. Sonderanfertigungen oder individuell beschaffte Artikel (bspw. Sondergrößen) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

(2) Für die Wiedereinlagerung der Ware berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Nettowarenwerts und die tatsächlich entstandenen Kosten. Eventuell anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand ist Eisenach. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

(3) Die Beziehungen zwischen SSV-Kroschke und Ihnen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

letzte Aktualisierung: 29.01.2024